Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
In der Zahnmedizin gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, die zu ganz unterschiedlichen Qualifikationen und Berufsbezeichnungen führen. Die Unterschiede zwischen den Bezeichnungen sind dabei für viele Patienten unklar – auf den ersten Blick ist nicht ersichtlich, wer der geeignete Ansprechpartner für komplexe chirurgische Eingriffe ist. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden die verschiedenen Kompetenzen erläutern.
Was ist ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie?
Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie hat ein mindestens sechsjähriges Studium der Humanmedizin und ein rund fünfjähriges Studium der Zahnmedizin absolviert. Im Anschluss an die Doppelapprobation folgt eine umfassende Weiterbildung über mindestens fünf Jahre an einer ausbildungsberechtigten Klinik. Wer wie Dr. Dr. Christoph Pytlik M.Sc. den Facharzt-Titel führen darf, verfügt somit über eine der höchsten Berufsqualifikationen der Medizin. Im Gegensatz zu Oralchirurgen führen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen nicht nur zahnmedizinische Eingriffe wie Implantationen durch, sondern sind zusätzlich auch für ästhetische Operationen im Gesicht oder an den Ohren hochqualifiziert.
Was ist ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie?
Fachzahnärzte für Oralchirurgie haben nach dem Studium der Zahnmedizin eine vierjährige Weiterbildung in Vollzeit an einer zugelassenen Ausbildungsstätte absolviert und diese mit der Fachzahnarztprüfung abgeschlossen. Sie verfügen über spezialisierte Fachkompetenz für Operationen an Zähnen, Zahnfleisch und Kiefer, jedoch führen sie keine weiterführenden Eingriffe im Gesichtsbereich durch.
Was ist der Tätigkeitsschwerpunkt Oralchirurgie?
Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist eine bei der verantwortlichen Zahnärztekammer eingetragene Bezeichnung, mit der ein Zahnarzt eine fachliche Spezialisierung verdeutlichen kann. Die Anforderungen sind hier je nach Bundesland sehr unterschiedlich – so basiert die Auszeichnung eines Tätigkeitsschwerpunkts in einigen Bundesländern lediglich auf der Selbsteinschätzung des Zahnarztes und erfordert keine intensive Weiterbildung. Der Tätigkeitsschwerpunkt Oralchirurgie ist somit oftmals ausschließlich ein Hinweis auf den Behandlungsfokus der Praxis und steht nicht zwangsläufig für Fachkompetenz.
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