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MKG - Facharztpraxis Dr. Dr. Pytlik

KFO-Vorbehandlung

Eine Behandlung beim Kieferorthopäden mit festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspangen bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen erfordert im Vorfeld unter Umständen einen chirurgischen Eingriff. So kann die Grundlage für eine zukünftige erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung geschaffen werden.

KFO-Vorbehandlung

Stehen Ober- und Unterkieferknochen in einer falschen Position, kann eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange nicht ausreichend sein, um diese dauerhaft in eine gerade Lage zu bewegen. Eine Umstellung des Kiefers ist keine kosmetische Operation, sondern ein medizinisch notwendiger Eingriff.

Der Kiefer wird nach bestimmten Kriterien mehrfach geteilt („frakturiert“). Anschließend setzen wir ihn mithilfe von Titanschrauben und Platten wieder zusammen. Nach der Heilungsphase ist der Kieferknochen wieder zusammengewachsen. Es folgt dann die Nachbehandlung beim Kieferorthopäden.

Zähne freizulegen wird in der Regel notwendig, wenn sie im Kieferknochen verbleiben, anstatt durch das Zahnfleisch durchzubrechen. Ebenfalls ist eine Freilegung erforderlich, wenn sie schräg im Kieferknochen angelegt sind und deshalb schief herauswachsen würden.

Nicht immer müssen die Zähne gleich entfernt werden: Es reicht vielfach aus, das Zahnfleisch über dem Zahn zu entnehmen (unter Umständen auch ein Stück Kieferknochen). Anschließend wird ein kieferorthopädisches Bracket auf dem Zahn angebracht.

An dem Bracket befestigen wir einen Draht. Sobald die Wunde verheilt ist, kann das Bracket über den Draht mit einer Zahnspange verbunden werden und den Zahn langsam, aber stetig im Verlauf von einigen Monaten in die richtige Position bewegen. Nach der Behandlung gliedert sich der freigelegte Zahn gleichmäßig in die Zahnreihen ein.

Das bleibende Gebiss hat 28 Zähne, mit den Weisheitszähnen insgesamt 32. Jedoch kommt es vor, dass im Kieferknochen mehr Zähne angelegt sind. Oft betrifft dies überzählige Schneide- oder Backenzähne. Diese Zähne sind häufig kleiner als die „richtigen“ – sie können aber dazu führen, dass sich die übrigen verschieben.

Um einen überzähligen Zahn zu entfernen, ist eine örtliche Betäubung in der Regel ausreichend. Sind mehrere überzählige Zähne angelegt, kann eine Behandlung unter Vollnarkose sinnvoll sein. Wir beraten Sie selbstverständlich gern.

Bei manchen Kindern wächst der Oberkiefer zu schmal. Die Folgen sind, dass die Zähne nicht ausreichend Platz finden und der Zusammenbiss von Ober- und Unterkiefer nicht zueinander passt.

Meist hilft es, mit einer speziellen, festsitzenden Apparatur den Gaumen zu dehnen. Wenn der Oberkieferknochen durch die Apparatur nicht mehr zum Wachstum angeregt werden kann, ist begleitend eine chirurgische Erweiterung des Oberkiefers notwendig.

Die Schleimhautbänder (Lippen- und Wangenbändchen) verlaufen von der beweglichen Mundschleimhaut von der Wange und der Zunge aus zum oberen Kieferkamm. Liegen sie im Oberkiefer am Kieferkamm ungünstig an bzw. sind sie zu kurz oder zu dick, führt dies unter Umständen zu einer Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen.

In der Regel ist dann eine Behandlung bei Ihrem Kieferorthopäden mit einer kieferorthopädischen Apparatur, einer Zahnspange, erforderlich. So wird der Abstand zwischen den Schneidezähnen verringert und die Lücke verschwindet. Im Vorfeld behandeln wir jedoch die Schleimhautbänder, indem wir sie entfernen, verlängern oder verschieben.

Bei Kindern und Jugendlichen können spezielle Zahnspangen mit kleinen Implantaten, den Miniimplantaten, verankert werden. Diese Behandlung ersetzt häufig die unbeliebte Außenspange, den „Headgear“.

Die Miniimplantate sind kleiner als gewöhnliche Implantate, können aber für den Zeitraum der kieferorthopädischen Behandlung fest und sicher im Kiefer angebracht werden. An den Miniimplantaten wird die Zahnspange befestigt. Nach Abschluss der Therapie entfernen wir die Miniimplantate problemlos wieder.

Eine Zahntransplantation, also eine Verpflanzung eines Zahns, kann sinnvoll sein,

  • wenn bei Kindern Zähne von vornherein nicht im Kieferknochen angelegt sind,
  • wenn bei Kindern Eckzähne nicht durchbrechen,
  • wenn nach einem Unfall ein Zahn nicht erhalten werden konnte,
  • wenn ein zum Teil im Kieferknochen verbliebener Zahn nicht mit dem gewünschten Erfolg freigelegt wurde,
  • oder wenn ein Zahn aufgrund einer Parodontitis oder tiefen Karies früh entfernt werden musste.

Häufig werden intakte Weisheitszähne, Mahlzähne oder Backenzähne verpflanzt. Diese werden in die Zahnlücke eingefügt. Wir prüfen unter anderem, ob die zur Verfügung stehenden Zähne die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel geeignete Größe, ausreichend abgeschlossenes Wurzelwachstum, keine allzu starke Verlagerung im Kieferknochen).

Anschließend folgt eine Einheilphase von mehreren Monaten, in der der verpflanzte Zahn nicht belastet werden sollte. In seltenen Fällen schließt sich eine Behandlung bei Ihrem Kieferorthopäden an, um den Zahn mit einer speziellen Zahnspange vollständig in die Zahnreihe integrieren zu können.

Haben Sie Fragen zu einem chirurgischen Eingriff im Vorfeld einer kieferorthopädischen Behandlung? Wir helfen Ihnen gern weiter!